|
Ferien |
Erster Ferientag |
Letzter Ferientag |
|
Sommer |
Donnerstag, 21. Juni 2007 |
Freitag, 3. August 2007 |
|
Herbst |
Montag, 24. September 2007 |
Samstag, 6. Oktober 2007 |
|
Weihnachten |
Donnerstag, 20. Dezember 2007 |
Freitag, 4. Januar 2008 |
|
Ostern |
Montag, 17. März 2008 |
Samstag, 29. März 2008 |
|
Pfingsten |
Dienstag, 13. Mai 2008 |
|
Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen
mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft
angepasst werden.
Der einzelnen Schule stehen vier bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei
Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der
Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet
über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem
Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist
anzustreben. Die Entscheidung soll spätestens drei Wochen vor Beginn der
Sommerferien getroffen werden. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die
Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde. Soweit eine
Schule keine beweglichen Ferientage festlegt oder nicht rechtzeitig entscheidet,
sind diese wie folgt festgelegt:
Montag, 4. Februar 2008 (Rosenmontag)
Dienstag, 5. Februar 2008 (Fastnachtsdienstag)
Montag, 31. März 2008 (Verlängerung der Osterferien)
Mittwoch, 14. Mai 2008 (Verlängerung der Pfingstferien)
|
Ferien |
Erster Ferientag |
Letzter Ferientag |
|
Sommer |
Donnerstag, 26. Juni 2008 |
Freitag, 8. August 2008 |
|
Herbst |
Montag, 29. September 2008 |
Samstag, 11. Oktober 2008 |
|
Weihnachten |
Montag, 22. Dezember 2008 |
Dienstag, 6. Januar 2009 |
|
Ostern |
Montag, 6. April 2009 |
Samstag, 18. April 2009 |
|
Pfingsten |
Dienstag, 2. Juni 2009 |
|
Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen
mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft
angepasst werden.
Der einzelnen Schule stehen vier bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei
Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der
Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet
über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem
Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist
anzustreben. Die Entscheidung soll spätestens drei Wochen vor Beginn der
Sommerferien getroffen werden. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die
Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde. Soweit eine
Schule keine beweglichen Ferientage festlegt oder nicht rechtzeitig entscheidet,
sind diese wie folgt festgelegt:
Montag, 23. Februar 2009 (Rosenmontag)
Dienstag, 24. Februar 2009 (Fastnachtsdienstag)
Montag, 20. April 2009 (Verlängerung der Osterferien)
Mittwoch, 3. Juni 2009 (Verlängerung der Pfingstferien)
|
Ferien |
Erster Ferientag |
Letzter Ferientag |
|
Sommer |
Donnerstag, 2. Juli 2009 |
Freitag, 14. August 2009 |
|
Herbst |
Montag, 12. Oktober 2009 |
Samstag, 24. Oktober 2009 |
|
Weihnachten |
Donnerstag, 24. Dezember 2009 |
Mittwoch, 6. Januar 2010 |
|
Ostern |
Samstag, 27. März 2010 |
Samstag, 10. April 2010 |
|
Pfingsten |
Dienstag, 25. Mai 2010 |
|
Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen
mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft
angepasst werden.
Der einzelnen Schule stehen vier bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei
Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der
Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet
über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem
Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist
anzustreben. Die Entscheidung soll spätestens drei Wochen vor Beginn der
Sommerferien getroffen werden. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die
Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde. Soweit eine
Schule keine beweglichen Ferientage festlegt oder nicht rechtzeitig entscheidet,
sind diese wie folgt festgelegt:
Montag, 15. Februar 2010 (Rosenmontag)
Dienstag, 16. Februar 2010 (Fastnachtsdienstag)
Montag, 12. April 2010 (Verlängerung der Osterferien)
Mittwoch, 26. Mai 2010 (Verlängerung der Pfingstferien)
|